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Gemeinde Thiendorf
mit den Ortsteilen Dobra, Kleinnaundorf, Lötzschen, Lüttichau, Lüttichau/Anbau, Naundorf, Ponickau, Sacka, Stölpchen, Tauscha, Thiendorf, Welxande, Würschnitz, Zschorna

Bekanntgaben & Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Thiendorf über die Aufstellung des Bebauungsplanes „Neubau Feuerwehrgerätehaus Dobra“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (Ba

erstellt am Mittwoch, 26.06.2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Thiendorf hat in öffentlicher Sitzung am 06.05.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Neubau Feuerwehrgerätehaus Dobra" gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich umfasst das Flurstück 774/2 und einen Teil des Flurstücks 783/3 Gemarkung Dobra.

Ziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses.

Der Vorentwurf zum Bebauungsplan „Neubau Feuerwehrgerätehaus Dobra" in der Fassung vom 24.05.2024 wird einschließlich der Begründung im Internet veröffentlicht, und zwar

vom 01. Juli 2024 bis einschließlich 22. Juli 2024

auf der Internetseite der Gemeinde Thiendorf unter
www.thiendorf.de/gemeindeverwaltung/satzungen/bauleitplanungen
und im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter.
www.buergerbeteiligung.sachsen.de

Zusätzlich zur Einstellung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung des Vorentwurfs zum Bebauungsplan „Neubau Feuerwehrgerätehaus Dobra" in der Fassung vom 24.05.2024 in der Gemeindeverwaltung Thiendorf, Kamenzer Straße 25, in 01561 Thiendorf. Eine Einsichtnahme in die Planunterlagen ist während der Dienstzeiten möglich.

In diesem Zeitraum besteht für die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Zwecke und Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplanes zu unterrichten und Anregungen sowie Hinweise zum Vorentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen.

Thiendorf, den 22. Juni 2024

Dirk Mocker
Bürgermeister



PDF ICON Bekanntmachung_frühz_BB_BPlan_FWGH_Dobra (275,1 KB)


Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Thiendorf über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Erweiterung Biogasanlage Dobra“ gemäß § 2 Abs. 1 i.V. mit § 12 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkei

erstellt am Mittwoch, 26.06.2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Thiendorf hat in öffentlicher Sitzung am 06.05.2024 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Erweiterung Biogasanlage Dobra" gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Vorhabenträger ist die Agrargenossenschaft e.G. Dobra, Zum Kohlbusch 6, 01561 Thiendorf.

Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 787, 783/3, 780/1, 774/1, 772/1, 767/1, 766/1, 763/1, 762/1, 758/2, 753/1, 751/3, 743, 736/2, 729/4, 723 und 719/1 Gemarkung Dobra.

Ziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erhöhung der Biogasproduktion der Biogasanlage in Dobra für einen weiteren wirtschaftlichen Betrieb und die sinnvolle Nutzung der vorhandenen Wirtschaftsdünger.

Der Vorentwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Erweiterung Biogasanlage Dobra" in der Fassung vom 21.05.2024 wird einschließlich der Begründung im Internet veröffentlicht, und zwar

vom 01. Juli 2024 bis einschließlich 22. Juli 2024

auf der Internetseite der Gemeinde Thiendorf unter
www.thiendorf.de/gemeindeverwaltung/satzungen/bauleitplanungen
und im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter.
www.buergerbeteiligung.sachsen.de

Zusätzlich zur Einstellung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung des Vorentwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Erweiterung Biogasanlage Dobra" in der Fassung vom 21.05.2024 in der Gemeindeverwaltung Thiendorf, Kamenzer Straße 25, in 01561 Thiendorf. Eine Einsichtnahme in die Planunterlagen ist während der Dienstzeiten möglich.

In diesem Zeitraum besteht für die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Zwecke und Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zu unterrichten und Anregungen sowie Hinweise zum Vorentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen.

Thiendorf, den 22. Juni 2024

Dirk Mocker
Bürgermeister



PDF ICON Bekanntmachung_frühz_BB_VBPlan_Biogas_Dobra (351,7 KB)


Bekanntmachung der Autobahn GmbH

erstellt am Mittwoch, 05.06.2024

Pachtvertrag Maßnahmen E02 und A03 Gemarkungen Linz und Schönfeld

Die Bundesrepublik Deutschland, Bundesautobahnverwaltung, ist Eigentümerin der in beigefügten Liegenschaftsübersichten aufgeführten Flurstücke.
Die in den Anlagen dargestellten verpachtungsfähigen Flächen sollen für Pachtinteressierte ortsüblich bekannt gemacht werden. Die Verpachtung der Fläche erfolgt ab dem 01.11.2024.

PDF ICON Anlage 2_Karte A03 (1,5 MB)
PDF ICON Anlage 2_Karte E02 (1,3 MB)
PDF ICON Bekanntmachungstext (66,8 KB)
PDF ICON Liegenschaftsübersicht A03 (67,5 KB)
PDF ICON Liegenschaftsübersicht E02 (66,8 KB)


Information Lärmkartierung/Mitwirkung Lärmaktionsplanung

erstellt am Freitag, 26.04.2024; aktualisiert am Dienstag, 30.04.2024

Die Gemeinde Thiendorf ist in Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie zur Fortschreibung der Lärmaktionsplanung nach § 47e Bundesimmissionsschutzgesetz für kartierte Hauptverkehrsstraßen mit > 3 Mio KfZ/Jahr verpflichtet. Dies betrifft in der Gemeinde Thiendorf zwei Teilstücke der BAB 13 mit insgesamt 4 km Länge. Die Ergebnisse der Lärmkartierung 2022 und die Lärmaktionsplanung ohne Maßnahmeplan 2024 sind auf der Internetseite der Gemeinde Thiendorf unter
www.thiendorf.de/gemeindeverwaltung/satzungen/bauleitplanungen
einsehbar. Zusätzlich können die Ergebnisse der Lärmkartierung 2022 unter
https://luis.sachsen.de/fachbereich-laerm.html
abgerufen werden.

Vorschläge und Anregungen der Öffentlichkeit können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bis zum 26.05.2024 bei der Gemeindeverwaltung Thiendorf vorgebracht werden.

Mocker
Bürgermeister


Ortsübliche Bekanntgabe - Beteiligungsbericht 2022

erstellt am Mittwoch, 11.10.2023

Der Gemeinderat Thiendorf hat in seiner Sitzung am 27.09.2023 den Beteiligungsbericht 2022 zur Kenntnis genommen.

Gemäß § 99 SächsGemO erfolgt hiermit die Bekanntgabe zur Einsichtnahme in den Beteiligungsbericht 2022. Er liegt ab dem Tag der Bekanntmachung in der Gemeindeverwaltung Thiendorf, Kamenzer Str. 25, 01561 Thiendorf, Kämmerei, während der Dienstzeiten von Montag bis Freitag jeweils von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie Dienstag von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr und Donnerstag von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Ferner steht er auf der Homepage der Gemeinde Thiendorf zur Verfügung.

PDF ICON Beteiligungsbericht 2022 (6,7 MB)


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